Eine Flagge für Tibet
44 Jahre chinesische Besetzung
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Offener Brief an den chinesischen Generalkonsul Chen Jianfun
in der Freien und Hansestadt Hamburg

Hamburg, 7. März 2003

Sehr geehrter Herr Generalkonsul,

zum 44. Jahrestag des tibetischen Volksaufstandes in Lhasa und der Flucht des Dalai Lama nach Indien bitten wir Sie als Repräsentanten der Volksrepublik China in der Freien und Hansestadt Hamburg, zur Kenntnis zu nehmen, daß Ihre Regierung

die UN Übereinkunft über die bürgerlichen und politischen Rechte noch nicht ratifiziert hat.

die Reichweite und den Umfang des Begriffes "Gefährdung der Sicherheit des Staates" in ihrem Strafrecht nicht geklärt hat . Die Zweideutigkeit dieses Begriffes wird ausgenutzt, um eine ganze Bandbreite legitimer Rechte zu unterdrücken, darunter das Recht auf freie Meinungsäußerung und Freiheit der Rede.

Gewissensgefangene, die in den Gefängnissen, Arbeitslagern und Haftanstalten eingesperrt sind, nicht freiläßt.

Sonderberichterstattern der UN Menschenrechtskommission keine Dauereinladung ausspricht, so wie es am 3. Dezember 2002 bereits 40 Länder getan haben.

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen,

daß es im militärisch besetzten Tibet noch immer eine unwürdige Anti-Dalai-Lama-Kampagne und eine sogenannte "patriotische Erziehung" von Mönchen und Nonnen gibt, die nur Leid hervorruft. China darf nicht länger die Anzahl von Mönchen und Nonnen in den Klöstern Tibets einschränken, noch die Mönchsgemeinden dazu zwingen, sich gemäß der vorgegebenen Ideologie zu verhalten. Die atheistische Kampagne der chinesischen Regierung muß ebenfalls beendet werden.

Wir bitten auch zur Kenntnis zu nehmen,

daß Gedhun Choekyi Nyima, der 11. Panchen Lama von Tibet, seit Mai 1995 an einem unbekannten Ort festgehalten wird. Der Beweis, daß es dem Knaben gut geht, blieb die chinesische Regierung bisher schuldig.

daß am 12. 12. 02 unter dem Vorwand der Terroristenbekämpfung die tibetischen buddhistischen Lehrer Tenzin Delek Rinpoche und Lobsang Dhondup in einem nicht öffentlichen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt wurden. Lobsang Dhondup wurde am 26.01.03 hingerichtet. Er soll vor der Hinrichtung gefoltert worden sein. Den Leichnam erhielten seine Verwandten noch nicht.

Gewissensgefangene, die in den Gefängnissen, Arbeitslagern und Haftanstalten eingesperrt sind, nicht freiläßt.

Sonderberichterstattern der UN Menschenrechtskommission keine Dauereinladung ausspricht, so wie es am 3. Dezember 2002 bereits 40 Länder getan haben.

Wir erinnern daran, daß die Volksrepublik China 1950 in Osttibet mit ihren Truppen widerrechtlich einmarschiert ist, sowohl Osttibet (heutige chinesische Provinzen) als auch Zentraltibet nach mehr als 50 Jahren militärisch besetzt hält, Menschenrechtsverletzungen nicht nachgelassen haben und zunehmend wieder Repressionen stattfinden. Dem Völkerfrieden ist damit nicht gedient.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Steckel

Tibet Initiative Deutschland e.V.
Regionalgruppe Hamburg