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Todesstrafe in China

Die Todesstrafe wurde auch im Jahr 2001 in großem Umfang angewandt und willkürlich sowie häufig aufgrund politischer Einflußnahme verhängt. In den Wochen nach der Intensivierung der Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung im Rahmen der Kampagne "Hartes Durchgreifen" war ein beträchtlicher Anstieg der Zahl an Todesurteilen und Hinrichtungen zu verzeichnen. Vielen dieser Todesurteile gingen offensichtlich Schnellverfahren voraus. In der Zeit von April bis Anfang Juli dokumentierte amnesty international 2960 gefällte und 1781 vollstreckte Todesurteile; derart viele Todesurteile und Hinrichtungen in einer so kurzen Zeit waren zuletzt bei der vorangegangenen Anti-Kriminalitäts-Kampagne gleichen Namens im Jahr 1996 zu beobachten gewesen. Personen wurden sowohl wegen Gewaltverbrechen und Drogendelikten als auch wegen Straftaten ohne Gewaltanwendung wie Bestechung, Veruntreuung, Steuerhinterziehung, Zuhälterei und dem Verkauf gesundheitsschädigender Lebensmittel exekutiert.

Gemäß den amnesty international Ende des Berichtsjahres nur in begrenztem Umfang vorliegenden Berichten sind 2001 mindestens 4015 Todesurteile verhängt und mindestens 2468 Hinrichtungen vollzogen worden, wobei von einer weitaus höheren Dunkelziffer auszugehen war. Die Vollstreckung von Todesurteilen erfolgte – bisweilen wenige Stunden nach ihrer Verkündung – durch Erschießen oder eine tödliche Injektion. Viele Exekutionen fanden nach der Aburteilung bei Massenversammlungen auf öffentlichen Plätzen statt. Mindestens eine dieser Massenversammlungen wurde Berichten zufolge live im staatlichen Fernsehen ausgestrahlt.

Am 20. April 2001 wurden im ganzen Land Massenversammlungen durchgeführt und anschließend mehr als 200 Menschen hingerichtet, allein 55 von ihnen in der Großstadt Chongqing. Laut offiziellen Medienberichten dienten die öffentlichen Hinrichtungen dazu, "das Böse aus der Welt zu schaffen".

Quelle: amnesty international, Jahresbericht 2002 – China, S. 156 f